Datenschutz im Verein

Die DSGVO gilt auch für Ihren Verein!

Datenschutz ist für Vereine ein wichtiges Thema. Der Umgang mit Mitgliederdaten kann nicht vermieden werden, und zudem besteht in der Regel ein Interesse daran, diese gespeicherten Daten der Mitglieder angemessen zu schützen.

Bei vielen Vereinen herrscht jedoch seit dem 25. Mai 2018 Unsicherheit. Viele Vereinsverantwortliche sind besorgt, dieser neuen Aufgabe nicht gewachsen zu sein. Hinzu kommt die Angst, bei der Umsetzung der DSGVO Fehler zu machen, die viel Geld kosten könnten. Wir helfen, Fehler zu vermeiden und stehen Ihnen unterstützend zur Seite!

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Verein muss die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet. Alle Mitglieder- und Beschäftigtendaten fallen unter diesen Schutz.
  • Die Nutzung der personenbezogenen Daten ist in der Regel zur Erfüllung der Vereinsziele zulässig.
  • Mitgliedsdaten dürfen unter bestimmten Umständen unter den Vereinmitgliedern verteilt werden.

 

Braucht mein Verein einen Datenschutzbeauftragten?

 Grundsätzlich gilt, dass der Verein einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, sobald 10 oder mehr Personen im regelmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten tätig sind.

Aber auch wenn Sie diese Zahl nicht erreichen, sind Sie verpflichtet, die Vorgaben der DSGVO umzusetzen und die Anforderungen zu erfüllen. Verarbeiten Sie zudem personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen, müssen Sie diese Daten besonders schützen.